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Hilfen und Förderungen für die Wirtschaft
Auf dieser Seite haben wir Hilfsangebote und Förderprogramme zusammengestellt, die unsere Wirtschaft in Coronazeiten unterstützen sollen. Um die Aktualität der einzelnen Punkte sicherzustellen, ist jeder Eintrag mit der Originalquelle verlinkt, der Sie Detailinformationen entnehmen können.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Varel ist natürlich gerne persönlich für Sie da. Wir sind weiterhin zu erreichen unter 04451/126-270 (von 8-13 Uhr) oder wirtschaftsfoerderung@varel.de.
Bleiben Sie gesund!
Hotlines
- Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:- Die Hotline für Unternehmen ist unter 030/18 615 1515 zu erreichen.
- Für wirtschaftsbezogene Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gibt es ein Infotelefon des Ministeriums, dieses hat die Nummer 030/18 615 6187.
Die Coronahilfen des Bundesfinanzministeriums im Überblick:
Detaillierte Informationen zu diesen Programmen, die wir nachfolgend auszugsweise vorstellen, finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
"November-/Dezemberhilfen"
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung möchte deshalb alle diese Betroffenen mit einer "außerordentlichen Wirtschaftshilfe", der sogenannten November- und Dezemberhilfe, unterstützen. Die Betroffenen sollen schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen erhalten. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober beziehungsweise 30. November 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung bis einschließlich 31. Oktober 2020 gewählt werden.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie/Bundesministeriums der Finanzen. FAQ zum Thema finden Sie hier.
Überbrückungshilfe III
Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung erhalten. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder soll ab März erfolgen. Die ersten Abschlagszahlungen sollen ab dem 15. Februar 2021 starten.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist ab sofort freigeschaltet und online. Die Antragstellung erfolgt weiterhin elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innenüber bundesweit einheitlich über die digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
- Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro
- Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
- Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
- Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen:
- Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
- Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen
Hilfen für Soloselbstständige
- Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
- Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht
Soloselbstständige sollen bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter Nutzung ihres von der Steuererklärung bekannten ELSTER-Zertifikats direkt – also ohne Beauftragung zum Beispiel einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters – Anträge stellen können.
Niedersachsen-Schnellkredit für gemeinnützige Organisationen
Mit der Maßnahme sollen gemeinnützige Organisationen unterstützt werden, die bedingt durch die COVID-19-Pandemie vorübergehend Finanzschwierigkeiten haben, jedoch strukturell gesund sind, etwa wenn notwendige Einnahmen oder Spenden nicht mehr in dem erforderlichen Maß vorhanden sind, um laufende Kosten oder anstehende Investitionen zu decken. Um Liquiditätsengpässe oder sogar einen kompletten Liquiditätsausfall zu verhindern, kann ab sofort der „Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragt werden.
Der Antrag kann über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Der Antrag muss bei der NBank spätestens am 25. Juni 2021 eingegangen sein.
KfW-Schnellkredit 2020
Der KfW-Schnellkredit 2020 soll Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, durch eine rasche Liquiditätshilfe unterstützen, weshalb die KfW auf eine Risikoprüfung in diesem Programm verzichtet.
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- Kredit mit 3% Sollzins p.a.
- Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 800.000 Euro
- wenn Sie mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und
- in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
Bis zum 30.06.2021 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 abschließen.
Rückblick: Friesland Hilfsfond (FHF)
Die acht Städte und Gemeinden und der Landkreis Friesland haben Anfang 2020 gemeinsam den Friesland Hilfsfond (FHF) ins Leben gerufen, um die friesländische Wirtschaft zu unterstützen. Der FHF ist am 31.12.2020 ausgelaufen. Hier finden Sie die Pressemitteilungen zum FHF bzw. zur Beteiligung der Stadt Varel.
Rückblick: Vareler Wirtschaft soll durch zwei Säulen vom Friesland Hilfsfonds profitieren
Der Rat der Stadt Varel hat in seiner Sitzung am 22. April 2020 beschlossen, dass die Stadt sich mit insgesamt 360.000 EUR am Friesland Hilfsfonds beteiligt. Ein erster Betrag von 180.000 EUR wird für die Unterstützung der ersten Säule des Hilfsfonds (Liquiditätshilfen) verwendet, ein zweiter, ebenfalls mit 180.000 EUR beziffert, steht für die Umsetzung weiterer städtischer Hilfsmaßnahmen, deren Ausgestaltung verwaltungsintern erarbeitet wird, zur Verfügung.
Steuerliche Liquiditätshilfen
Um die Steuerpflichtigen zu entlasten, die durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unmittelbar und erheblich betroffenen sind, hat das Niedersächsische Finanzministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium steuerliche Erleichterungen in diesen Bereichen eingeräumt:
- Stundungen von Steuerzahlungen
- Anpassungen der Vorauszahlungen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn das Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Finanzministeriums.
Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter zu erhalten und wie sie diese bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen, erfahren Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Handwerk
Die Handwerkskammer informiert Handwerksbetriebe auf dieser Seite zu Unterstützung und handwerksspezifischen Fragestellungen in der Corona-Krise.
Übersicht diverser Hilfen für Künstler und Kreative
Speziell für Künstler und Kreative gibt es eine Zusammenstellung an Hilfen und Unterstützung auf der Seite der Bundesregierung.
Arbeitsrecht und Personalwesen
Die IHK halt allgemeine Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen, Vertragsrecht und Kurzarbeit sowie Krisenmanagement zusammengestellt.
Handel und Gastgewerbe
Speziell für den Bereich Handel, Dienstleister und Gastgewerbe hat die IHK zum einen die Rahmenbedingungen für die Schließung der Geschäfte dargestellt, als auch Tipps zusammengefügt, die Händlern helfen sollen, durch die Krise zu kommen.
Verkehr, Logistik, Außenhandel
Die Industrie- und Handelskammern halten weitere Informationen speziell für den Bereich Verkehr, Logistik und Außenhandel bereit.
Prüfungen und Ausbildung
Auch für Ausbilder und Auszubildende hat die IHK Informationen zusammengestellt.