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Gestaltung von Gärten und Vorgartenbereichen
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) enthält auch Regelungen zur Gestaltung der Gartenflächen und sonstigen Grundstücksfreiflächen. § 9 Abs. 2 der NBauO schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass auch Gartenflächen wichtige Lebensräume für Insekten und Pflanzen darstellen und es daher im öffentlichen Interesse steht, diese vor unnötiger Versiegelung zu bewahren.
Die Stadt Varel weist darauf hin, dass diese Regelungen bei der Gartenneugestaltung oder auch -umgestaltung zu beachten sind. Ähnlich wie andere Regeln der NBauO können Verstöße durch die Bauaufsicht geahndet werden.
Die teilweise auch in Varel zu beobachtende Gestaltung großer Gartenflächen mit Schotter oder Kies ist daher rechtlich oft nicht zulässig.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz stellt erläuternd klar, dass die Grundstücksfreiflächen mit Rasen oder Gras, Gehölzen, anderen Zier- und Nutzpflanzen bedeckt sein können. Plattenbeläge, Pflasterungen und dergleichen sind allenfalls zu den Grünflächen zu zählen, wenn sie eine verhältnismäßig schmale Einfassung von Beeten usw. darstellen.
Die Wahl der Art und Beschaffenheit der Grünflächen bleibt selbstverständlich dem Grundstückseigentümer überlassen. Auf den Flächen muss aber die Vegetation überwiegen, so dass Steinflächen nur in geringem Maße zulässig sind. Es ist dabei unerheblich, ob Schotterflächen mit oder ohne Unterfolie ausgeführt sind: Sie sind keine Grünflächen im Sinne des Bauordnungsrechts, wenn auch hier die Vegetation nicht überwiegt.
Gerne berät die Bauaufsicht der Stadt Varel in allen diesbezüglichen Fragen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Broschüre "Insektenvielfalt in Niedersachsen - und was wir dafür tun können" des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hin. Sie können die Broschüre unter folgendem Link abrufen: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt.