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Gleichstellungsbeauftragte
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat den gesetzlichen Auftrag, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen und sich für die Interessen, Anliegen und Ziele der Frauen in ihrer Kommune einzusetzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte bietet Frauen Rat und Hilfe bei persönlichen Fragen und Problemen. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Die wichtigsten Themen sind:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Berufsrelevante Fragen: Benachteiligung am Arbeitsplatz, Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Wiedereinstieg, Weiterbildung, Teilzeit, ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse
- Berufswahl und Erweiterung des Berufswahlspektrums
- Alleinerziehende
- Ausländische Frauen und Mädchen
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Sexueller Missbrauch
- Trennung und Scheidung
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kommune verwirklichen
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und den Rat darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen abzubauen. Einen weiteren Schwerpunkt findet ihre Arbeit in der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen).
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist in ihrer Tätigkeit weisungsfrei
- Sie ist direkt der Verwaltungsleitung unterstellt
- Sie ist von der Verwaltungsleitung in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen
- Sie hat Teilnahme- und Rederecht an den Sitzungen sowie ein Akteneinsichtsrecht