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Urkundenanforderung
Hier haben sie die Möglichkeit, Urkunden online beim Standesamt Varel anzufordern.
Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Antrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Welche Gebühren fallen für die Urkunden an?
Die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde 5,00 €.
Wie werden die Gebühren bezahlt?
Als Bezahlart stehen ihnen giropay, PayPal und Kreditkarte zur Verfügung.
Wie werden die Urkunden zugestellt?
Die Urkunden werden per Post zugestellt oder können persönlich abgeholt werden.
Für welchen Zeitraum können Urkunden angefordert werden?
Gemäß § 5 des Perstonenstandsgesetzes (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt aufbewahrt.
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Zeit, werden die Register an das Niedersächsischen Landesarchiv in Oldenburg übergeben.