Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt (neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung).
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch keine Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein noch nicht umgetauscht werden. Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben vorerst weiterhin in vollem Umfang gültig.
Gegenüberstellung Klassen:
alt neu
1 A (unbeschränkt)
1 A A2 (max. 35 kW)
1 B A1
2 C, CE, T
2* D. DE
3 AM, L, B, BE, C1, C1E, ggfs. CE79
3* D1, D1E
4 AM
5 L
*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Informationen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie hier