Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
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Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnsitz hat.
Voraussetzungen
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.
Es reicht aus, wenn ein Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragt und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Geburtsurkunde
- Ggf. Namensänderungsurkunde
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
- bei nur einer/einem Sorgeberechtigten
- Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:22,80 EUR
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche - Gebühr:30,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr:13,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Gebühr:6,00 EUR
Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle - Gebühr:kostenfrei
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall - Gebühr:kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.