Märkte und Feste in Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zentrale Bestandteile des gemeinschaftlichen öffentlichen Lebens.
Inhaltsbereich
Märkte und Feste
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Märkte und Feste in Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zentrale Bestandteile des gemeinschaftlichen öffentlichen Lebens.
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Einwohnermeldeamt nachmittags geschlossen
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr
Der Einlass ist ins Rathaus ist zur Zeit nur mit Termin gestattet. Termine sollten im Vorfeld persönlich mit einem Sachbearbeiter vereinbart werden. Terminvergaben vor Ort sind nur bei Kapazitäten der Sachbearbeiter möglich, außerdem kann es zu längeren Wartezeiten (außerhalb des Rathauses) kommen.
Besucher dürfen das Rathaus nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten. Zusätzlich muss, dem Kontaktverbot entsprechend, der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen gewahrt werden.