Informationen zur Jugendarbeit
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie soll Kindern und Jugendlichen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. In Friesland wird die Jugendarbeit im Zusammenwirken der Jugendzentren der Städte und Gemeinden, Vereinen und Verbänden, den Jugendringen (Zusammenschluss von Aktiven auf Kommunal- und Kreisebene), Einrichtungen und Institutionen, der Kreisjugendpflege und vielen weiteren organisiert und umgesetzt.
Informationen zum erzieherischen Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein fester Bestandteil der Jugendarbeit. Ziel ist hierbei die Heranwachsenden über Risiken und Gefahren in ihrer Lebenswelt aufzuklären. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, schädliche Einflüsse selber zu erkennen, diese dann zu vermeiden und sich und andere vor negativen Folgen zu schützen. Diese Form des Kinder- und Jugendschutzes findet also nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt.
Außerdem soll er auch die Eltern/Erziehungsberechtigten besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (§14 SGB VIII). Die Umsetzung erfolgt somit in erster Linie durch pädagogisches Wirken.
Dieser Leistungsbereich der Jugendarbeit wird in Friesland durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ordnungsbehörden, Schulen, der Jugendpflege und dem Jugendamt zielführend umgesetzt.
Informationen zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz
Der Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes regelt im Wesentlichen, was als jugendbeeinträchtigend, als jugendgefährdend und als schwer jugendgefährdend anzusehen ist. Dadurch schützt er Kinder und Jugendliche vor möglichen Gefahren, Beeinträchtigungen und vor eventuellen Schäden.
Gerichtet ist das Jugendschutzgesetz hauptsächlich an Erwachsene, z.B. in ihrer Funktion als Gewerbetreibende oder Diskothekeninhaber.
Das Jugendschutzgesetzt hält Antworten z.B. für folgende Fragen vor:
- Ab welchem Alter darf ich rauchen?
- Wie lange darf ich in Diskotheken oder auf einer (Tanz-)Veranstaltung sein?
- Ab welchem Alter darf ich Bier, Wein oder Schnaps kaufen?