Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung
- Mindestalter bei Taxen und Mietwagen 21Jahre
- Mindestalter bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
- Für Taxen Vorbesitz der Klasse B (in den letzten 5 Jahren mind. 2 Jahre)
- Für Krankenkraftwagen Vorbesitz der Klasse B (in den letzten 5 Jahren mind. 1 Jahr)
- Besitz des EU-Kartenführerscheines. Sollte dieser noch nicht vorliegen, siehe
„Umstellung eines alten Führerscheines". - Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen