Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Alle Kinder, die bis zum 31. Juli (2010), 31. August (2011) und 30. September (ab 2012) das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich. Die Einschulungsuntersuchtung (kurz: ESU) dient dazu, Gesundheits- und Entwicklungsauffälligkeiten, die die Lernfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen könnten, rechtzeitig zu erkennen und individuelle Lösungsmöglichkeiten für einen optimalen Schulstart ihres Kindes zu finden. Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird, sie haben lediglich beratende Funktion.
Kinder sind zur Teilnahme an den Einschulungsuntersuchungen, laut Niedersächsischem Schulgesetz, verpflichtet.