AKTUELLES
BAföG-Antrag kann jetzt online gestellt werden
Die mit dem 1. August 2016 in Kraft getretene letzte Stufe der BAföG-Reform bringt zahlreiche Verbesserungen: Mehr BAföG für mehr Schüler und Studierende, eine höhere Nebenverdienstgrenze, höhere Kinderzuschläge und mehr. Hinzu kommt eine wichtige Vereinfachung bei der Antragstellung selbst: Schüler und Studierende können den Antrag endlich online stellen!
Das Portal ist erreichbar unter dieser Adresse: https://bafoeg-niedersachsen.de
Je nachdem, ob man einen kompletten Antrag für sich selbst stellen möchte, nur einzelne Formulare einreichen, weil sich zum Beispiel etwas an den Einkommensverhältnissen geändert hat, oder die Eltern das für sie relevante Formblatt ausfüllen möchten, stellt das Portal die passenden Formulare bereit. Außerdem wird während der Eingabe überprüft, ob alle nötigen Felder ausgefüllt sind. Zuletzt wird eine Checkliste mit den zusätzlich einzureichenden Unterlagen erstellt.
Da der Antrag persönlich gestellt werden muss, ist eine eindeutige Identifizierung notwendig. Hierzu wird das DE-Mail-Verfahren angewendet: Um den Antrag direkt online versenden zu können, benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin also eine eigene DE-Mailadresse. Aber auch für all jene, die dieses System nicht nutzen, stellt das neue Portal eine große Vereinfachung dar, denn der fertig ausgefüllte Antrag kann aus dem Portal als PDF abgespeichert und anschließend unterschrieben wieder eingescannt und per normaler E-Mail ans Studentenwerk gesendet werden. Natürlich können die Papiere auch auf dem althergebrachten Postweg oder per Fax verschickt werden.
ALLGEMEINES
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab. Eine weitere persönliche Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist in der Regel ein Höchstalter von 29 Jahren, bei der überwiegenden Anzahl der Masterstudiengänge ein Höchstalter von 34 Jahren.
Studierende erhalten bei nachgewiesenem Bedarf ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, Förderung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines zinslosen Darlehens (50 %).
Schüler/Innen erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses (100%).
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das zinslose Staatsdarlehen wird später in niedrigen Raten zurückgezahlt, wobei niemand, egal wie hoch die Ausbildungsförderung insgesamt war, mehr als 10.000 Euro Staatsdarlehen zurückzahlen muss.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Studierenden oder Schüler und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Bei Verzögerung der Aufnahme oder der Durchführung des Studiums sowie dem Wechsel von Studiengängen sollte unbedingt das zuständige Studentenwerk konsultiert werden.
In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten (http://bafög.de) bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.