Verkehrshinweise
Bahnübergang Moorhausener Weg
Im Zuge der Sanierung der Bahnstrecke Oldenburg / Wilhelmshaven werden im Bereich des Bahnüberganges Mühlengastweg / Moorhausener Weg umfangreiche Kabelarbeiten vorgenommen. Hierfür werden die Straßen Moorhausener Weg im Bereich der Hausnummer 2 und Mühlengastweg im Bereich der Hausnummer 6 ab dem 18. Januar 2012 halbseitig gesperrt. Am 23. Januar 2012 erfolgt die bereits angekündigte Vollsperrung.
Eine Vollsperrung des Bahnüberganges - ohne die umliegenden Straßen - wird durch die Arbeiten direkt am Gleiskörper verlängert bis zum 15. Februar 2012. Ab dem 2. Februar 2012 ist es selbst den Fußgängern nicht mehr möglich, den Bahnübergang zu überqueren. Es wird um Verständnis gebeten.
Bahnübergang Moorhausener Weg
Im Zuge der Sanierung der Bahnstrecke Oldenburg / Wilhelmshaven werden im Bereich des Bahnüberganges Mühlengastweg / Moorhausener Weg umfangreiche Elektroarbeiten vorgenommen, die zu beträchtlichen Erdarbeiten führen. Hierfür sind einige Straßensperrungen vorzunehmen.
In der Zeit vom 16. bis zum 20. Januar 2012 wird die Stettiner Straße voll gesperrt. Hier werden die Vorarbeiten stattfinden, die dann zu weiteren nachfolgend aufgeführten Straßensperrungen führen. In der Zeit vom 23. Januar 2012 bis witterungsbedingt vorerst zum 3. Februar 2012 werden folgende Straßen voll gesperrt:
· Moorhausener Weg in Richtung Bahnübergang ab der Königsberger Straße, d.h. dass der Moorhausener Weg in dieser Zeit nicht über die von-Tungeln-Straße angefahren werden kann.
· Mühlengastweg ab Breslauer Straße,
· Kurze Straße ab Breslauer Straße,
· Stettiner Straße ab Breslauer Straße.
Ausschließlich Fußgänger können die abgesperrten Straßen und den Bahnübergang passieren. Eine entsprechende Umleitungsbeschilderung wird aufgestellt. Die Frage der Müllentsorgung wird zwischen den Firmen geklärt und die Anwohner werden entsprechend informiert. Während der Straßensperrung kann in den vorgenannten Straßen nicht mehr geparkt werden. Am 18. Januar 2012 wird eine entsprechend Haltverbotsbeschilderung aufgestellt, die ab dem 23. Januar 2012 Gültigkeit hat. Parkende Fahrzeuge, die sich ab dem 23. Januar 2012 im abgesperrten Bereich befinden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.