Steuern & Gebühren
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Straßenreinigung
- Abfallbeseitigungsgebühr
- Abwasserabgabe
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Zweitwohnungssteuer
Hinweis: Steuern, Gebühren und Abgaben jeweils in Jahresbeträgen, soweit nicht anders angegeben.
Grundsteuer A
| Messbetrag x 360% |
Grundsteuer B
| Messbetrag x 360% |
Straßenreinigung
| pro Frontmeter |
1,20 € |
Abfallbeseitigungsgebühr
Ausführliche Informationen und Berechnungsbeispiele zu den Abfallbeseitigungsgebühren finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Landkreises Friesland.
Abwasserabgabe
| pro Einwohner |
Stichtag 30.06. des Vorjahres |
17,90 € |
Gewerbesteuer
| Messbetrag x 370% |
Hundesteuer
| Ersthund zum vollen Steuersatz |
64,00 € |
| Zweithund zum vollen Steuersatz |
104,00 € |
| Weitere Hunde zum vollen Steuersatz |
124,00 € |
| Steuerfreie Hunde |
0,00 € |
| Ersthund zum ermäßigten Steuersatz |
32,00 € |
| Zweithund zum ermäßigten Steuersatz |
52,00 € |
| Weitere Hunde zum ermäßigten Steuersatz |
62,00 € |
| Wachhund zum ermäßigten Steuersatz |
32,00 € |
Zweitwohnungssteuer
Der Steuersatz beträgt bei einem jährlichen Mietaufwand
| bis zu 1.900,00 € |
230,00 € |
| von mehr als 1.900,00 €, aber nicht mehr als 2.850,00 € |
345,00 € |
| von mehr als 2.850,00 €, aber nicht mehr als 3.800,00 € |
460,00 € |
| von mehr als 3.800,00 €, aber nicht mehr als 4.750,00 € |
575,00 € |
| von mehr als 4.750,00 €, aber nicht mehr als 5.700,00 € |
690,00 € |
| von mehr als 5.700,00 € |
805,00 € |
Ist die Eigennutzungsmöglichkeit eingeschränkt, wird der Steuersatz emäßigt. Er beträgt
- bei einer Eigennutzungsmöglichkeit bis zu 6 Monaten 75 % des vollen Steuersatzes,
- bei einer Eigennutzungsmöglichkeit bis zu 3 Monaten 50 % des vollen Steuersatzes,
- bei einer Eigennutzungsmöglichkeit bis zu einem Monat 25 % des vollen Steuersatzes.
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