Kontakt
Stadt Varel
Fachbereich Planung & Bau
Herr Blanke
Tel. 04451/126-264
planung@varel.de
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Herr Bodeit
Tel. 0421/3290150
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Sprechstunden
Kostenlose Beratung im
Sanierungsbüro
Hindenburgstraße 14a
26316 Varel
jeden Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung:
Herr Bodeit
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Stadtsanierung
- Lageplan Sanierungsgebiet (1754 KB)
- Sanierungszeitung Ausgabe 1 (520 KB)
- Bürgerbrief Ausgabe 2 (107 KB)
- Sanierungsreport Ausgabe 2 (3297 KB)
- Sanierungszeitung Ausgab 4 (3.735 KB)
Städtebauförderprogramm
Die Innenstadt der Stadt Varel wurde 2002 in das Städtebauförderprogramm des Bundes und des Landes Niedersachsen aufgenommen. Seither stehen Fördermittel für private und öffentliche Maßnahmen bereit.
Mit der Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Varel sowie mit den beauftragten Fachleuten sollen in den nächsten Jahren "Schritt für Schritt" die weiteren Ziele der Stadtsanierung erreicht werden.
Als treuhänderischen Sanierungsträger hat die Stadt Varel die BauBeCon Sanierungsträger GmbH (Adresse s.u.) beauftragt. Zu den Aufgaben des Sanierungsträgers gehört die kostenlose Beratung von Grundstückseigentümern und Sanierungsbeteiligten.
Städtebaulicher Rahmenplan
Der städtebauliche Rahmenplan - Handlungskonzept für die nächsten 10 Jahre der Stadtsanierung - wurde durch das Bremer Büro Lepère & Partner erarbeitet. Der Rat der Stadt Varel hat den Rahmenplan im Dezember 2003 als Beurteilungsgrundlage für die Entwicklung der Innenstadt beschlossen. Der Rahmenplan kann in den Sprechstunden des Sanierungsträgers eingesehen werden.
Zuschüsse für private Modernisierungsmaßnahmen
Im Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung aus Städtebaufördermitteln, wenn Eigentümer ihre Häuser modernisieren.
Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Varel/Sanierungsträger und dem Eigentümer vor Beginn der Maßnahme.
Steuerliche Vorteile
Nach §§ 7 h, 10 f und 11 a des Einkommensteuergesetzes können bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie der Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erhöht steuerlich abgesetzt werden. Bescheinigungen kann die Stadt erstellen, wenn vor Baubeginn ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Bauvorhaben, stadtgestalterische Maßnahmen (z.B.Veränderungen der Fassadengestaltung) und bestimmte Rechtsvorgänge (z. B. Grundstückskaufverträge) bedürfen der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt.
Ausgleichsbeträge
Sofern die städtebauliche Sanierung Bodenwertsteigerungen bewirkt, erhebt die Stadt ab etwa 2010 Ausgleichsbeträge. Grundlage sind Gutachten des Gutachterausschusses. Vorzeitige Ablösung durch Vertrag und Reduzierung/Stundung der Zahlung ist möglich.
Projekte und Maßnahmen
Mit der Aufnahme der Sanierungsmaßnahme Varel-Innenstadt in das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen im Jahr 2002 werden Städtebaufördermittel des Bundes, des Landes und der Stadt Varel bereitgestellt. Inzwischen wurden zahlreiche Projekte und Maßnahmen umgesetzt. Im Hinblick auf die Sanierung, Umgestaltung und Aufwertung von Straßenzügen sind bislang (Stand: 31.12.2009) Investitionen im Umfang von 3,24Mio. € getätigt worden. Die weiteren konkreten Ergebnisse zeigen sich in 54 vertraglich vereinbarten privaten Modernisierungsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 4,42 Mio. €.