Kontakt
Öffnungszeiten
| Mo. - Fr. |
08:30 - 12:30 Uhr |
| Mo. - Mi. |
14:00 - 16:00 Uhr |
| Do. |
14:00 - 17:00 Uhr |
Gewerbean-, -ab-, -ummeldung
Gemäß § 14 der Gewerbeordnung sind der zuständigen Behörde der Beginn, eine Veränderung und die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Unerheblich dabei ist, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Anzeigepflichtiger ist
- bei einem Einzelunternehmen der Gewerbetreibende selbst,
- bei einer Personengesellschaft (z.B. GbR, oHG, KG etc.) jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter und
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG etc.) der gesetzliche Vertreter.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- evtl. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag (je nach Gesellschaftsform)
Formulare:
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Unterschrift erforderlich:
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ja
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Gebühren:
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25,60 € je Gewerbean-, -ab- und -ummeldung
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