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FB Ordnung & Soziales
Thomas Besse
Zimmer: 212
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Fax: 04451/126-197
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Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Gewerbean-, -ab-, -ummeldung

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung sind der zuständigen Behörde der Beginn, eine Veränderung und die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Unerheblich dabei ist, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Anzeigepflichtiger ist

Benötigte Unterlagen:

Formulare:

Unterschrift erforderlich:   ja  
Gebühren:   25,60 € je Gewerbean-, -ab- und -ummeldung  
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